Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die weltweit größte nationale Förderbank. Ihre Gründung erfolgte im Jahr 1948 und hatte das Ziel, den Wiederaufbau der Wirtschaft zu finanzieren. Die KfW fördert den deutschen Mittelstand, sowie Existenzgründer mit klassischen Förderkrediten oder innovativen Finanzierungen. Sie bietet im Bereich Wohnen, Bauen und Energiesparen einige Programme an, die zur Finanzierung von Investitionen in Wohnimmobilien dienen. Wer also eine Wohnung oder ein Haus erwirbt oder neu baut, kann bei der KfW zinsgünstige Förderdarlehen und Zuschüsse beantragen. Hierbei gilt: Je geringer der Energieverbrauch des Gebäudes ist, umso höher fällt die Förderung aus. Diese erfolgt über zinsvergünstigte Darlehen oder bei besonders energieeffizienter Bauweise auch über Zuschüsse. „Energieeffizient Bauen“ Das Programm der KfW, dass Neubauten fördert, dessen Energiebilanz besser als gesetzlich vorgeschrieben ist, oder aber z.B. auch neu errichtete Dachgeschosswohnungen in bereits bestehenden Häusern, sofern sie die Effizienzvorgaben einhalten. Seit dem 01.04.2016 gelten folgende Förderstufen:
>> KfW Effizienzhaus 40 Plus
>> KfW Effizienzhaus 40
>> KfW Effizienzhaus 55
Die Förderung des Effizienzhauses 70 im Neubau ist weggefallen, da seit der Verschärfung der Energiesparverordnung (EnEV) alle Neubauten standardmäßig diese Effizienz aufweisen müssen. Auch der Passivhausnachweis wird nicht mehr als Effizienzhausnachweis akzeptiert. Allgemein kann gesagt werden: Je niedriger die Zahl, desto weniger Energie verbraucht das Gebäude. Ausgewählt werden kann zwischen 10 und 30 Jahren Laufzeit und Zinsbindungen zwischen 10 und 20 Jahren. Bis zu 5 Jahren wird eine Tilgungsfreiheit gewährt. Der Förderhöchstbetrag beträgt pro Wohneinheit 100.000 Euro. Zusätzlich werden neben der Zinsvergünstigung je nach Förderstufe ein Tilgungszuschuss gewährt. Jeder, der einen Neubau kauft oder baut und dessen Energieverbrauch deutlich unter den in der EnEV von 2016 festgelegten gesetzlichen Grenzwerten liegt, kann ein Darlehen beantragen. Der Antrag muss jedoch vor Beginn des Bauvorhabens (der Start der Bauarbeiten) bei der Hausbank gestellt werden.
Ist man Ersterwerber einer neuen Eigentumswohnung vom Bauträger ist der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme möglich, muss aber vor Abschluss des Kaufvertrages getätigt werden.
Quellen:
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/KfW
Energieeffizient Bauen
10.05.2016
Steven Schmidt