Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei einer Denkmalschutzimmobilie bietet besonders attraktive Möglichkeiten Steuern zu sparen,
da Sanierungs- und Modernisierungskosten über einen kurzen Zeitraum von 12 Jahren zusätzlich steuerlich absetzbar sind.
1. Gebäudewert abschreiben
Wie bei regulären Immobilien wird der Gebäudewert (ohne Grundstück) mit 2 % oder 2,5 % jährlich abgeschrieben, je nach Baujahr
2. Sonderabschreibung der Sanierungskosten für Vermieter
Sanierungskosten können über 12 Jahre abgesetzt werden:
8 Jahre mit 9 % danach 4 Jahre mit 7 %
Die Sanierungskosten können somit direkt die Steuerlast mindern, was insbesondere bei hohen Einkommen sehr effektiv ist.
Gleichzeitig sorgt die reguläre AfA für zusätzliche Entlastung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Die steuerrechtlichen Bestimmungen zur Denkmal AfA sind im Einkommensteuergesetz geregelt.
Neben der linearen AfA, die für jede Immobilie ihre Gültigkeit besitzt, sind die Regelungen für Denkmale bindend, die in den § 7 h und 7 i detailliert ausgeführt sind.
Beispielrechnung für Vermieter
Kaufpreis: 300.000 €
Grundstück (anteilig 10%) 30.000 €
Altbausubtanz (anteilig 20%) 60.000 €
Sanierungskosten (70%): 210.000 €
Steuerentlastung Lineare AfA
60.000 € x 2,5% = 1.500 € pro Jahr für 40 Jahre
Steuerentlastung Denkmal AfA
210.000 € × 9 % = 18.900 € pro Jahr für 8 Jahre
210.000 € × 7 % = 14.700 € pro Jahr für weitere 4 Jahre
Weitere Kosten wie z. B. abzugsfähige Nebenkosten (Verwaltergebühren) und Bankzinsen reduziert die Steuerlast zusätzlich.
In Summe besteht mit dem Kauf einer Denkmalschutzimmobilie die Möglichkeit, die eigene Steuerlast um mehrere Tausend Euro zu senken und somit gezahlte Steuern legal in eigenes Vermögen umzuwandeln.
Wie kann man mit der Denkmalschutz-Abschreibung Steuern sparen?
Februar 2025