Eine Hausverwaltung, hierbei kann es sich um eine einzelne Person oder ein Unternehmen handeln, hat vielfältige administrative Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung einer Immobilie zu übernehmen. Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob es sich bei der zu verwaltenden Objektart um eine Mietverwaltung oder eine Wohnungseigentümergemeinschafts-Verwaltung (WEG-Verwaltung) handelt. Die Art der Verwaltung hat Einfluss auf die zugrunde liegenden Gesetze. Das Wohneigentumsgesetz regelt die Zuständigkeit und Aufgabenvielfalt der Hausverwaltung. Eine Mietverwaltung wird einzig durch die geschlossenen Verträge zwischen Hausverwaltung und Objekteigentümer bestimmt. Mischverwaltungen sind möglich, aber rechtlich und organisatorisch zu trennen.
Die Mietverwaltung gliedert sich in kaufmännische und technische Aufgaben. Zum kaufmännischen Bereich gehören beispielsweise Vereinnahmung und Verwaltung der Mieten, Ausgestaltung der Mietverträge, Erstellung jährlicher Nebenkostenabrechnungen oder das Forderungsmanagement. In technischer Hinsicht obliegt der Hausverwaltung der Betrieb und die Kontrolle von Einrichtungen und Dienstleistern, die Abnahme einer Wohnung bei Auszug oder die Durchführung von Modernisierungen.
Bei der WEG-Verwaltung ist das Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft Grundlage der Tätigkeit. Zu den ordnungsgemäßen Aufgaben gehört unter anderem die Erstellung des Wirtschaftsplanes, die Bildung der Instandhaltungsrücklage oder die Durchführung der Instandhaltung. Die Hausverwaltung hat vor allem die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umzusetzen und ist berechtigt, die zum Betrieb erforderlichen Geschäfte durchzuführen.
Was ist eine Hausverwaltung
Februar 2020
Stefan Schreiber