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Immobilienfonds (offen)

Kapitalanleger suchen immer Möglichkeiten, ihr Risiko in der Anlage zu streuen. Neben Geldwerten spielen beim Sparen Sachwerte ...

Immobilienfonds (offen)

Kapitalanleger suchen immer Möglichkeiten, ihr Risiko in der Anlage zu streuen. Neben Geldwerten spielen beim Sparen Sachwerte eine große Rolle, vor allem in Hinblick auf den Inflationsschutz. Anleger, die das Risiko der Aktien oder Aktienfonds scheuen, sehen Immobilien und besonders offene Immobilienfonds als eine sinnvolle Alternative. Offene Immobilienfonds investieren das Geld der Anleger in viele verschiedene Immobilien.

Bevorzugt werden Büro- und Einzelhandelsimmobilien erworben, diese ge- und wieder verkauft, zum Teil auch große Wohnkomplexe. Ein offener Immobilienfonds ist dabei nicht auf eine bestimmte Höhe maximiert, das heißt, Anleger können ständig investieren. Kleinanleger haben den Vorteil, dass sie auch mit regelmäßigen Sparbeiträgen von beispielsweise 100 Euro monatlich oder kleineren Einmalbeiträgen Immobilienbesitz anteilig erwerben können. An diesem Punkt gilt natürlich zu überprüfen, ob der Kauf einer eigenen Eigentumswohnung nicht sinnvoller sein kann.

Der offene Immobilienfonds unterliegt besonderen gesetzlichen Vorschriften, da es sich bei den Objekten um Immobilien-Sondervermögen handelt, das durch die Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Mieterträge und Wertsteigerungen der Objekte werden an die Anleger ausgeschüttet, nachdem Zins- und Tilgungsleistungen und Abschreibungen, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten in Abzug gebracht wurden. Die Ausschüttung wird entweder thesauriert (wieder angelegt) oder ausgezahlt. Aufgrund eines Ausgabeaufschlages von 0 bis zu 6 Prozent, der beim Anteilskauf fällig wird, gehört der offene Immobilienfonds zu den mittelfristigen bis langfristigen Geldanlagen. Aufgrund der breiten Risikostreuung erwirtschafteten gute offene Immobilienfonds in den letzten Jahren zwischen 2 und 5 Prozent Rendite pro Jahr. Kleinanleger können ihre Anteile bis zu 30.000 Euro im Halbjahr börsentäglich verkaufen. Gemäß dem reformierten Anlegerschutzgesetz gelten für Neuanleger ab Juli 2013 eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist der Anteile von 12 Monaten. Da es in der Vergangenheit des Öfteren zu Auszahlungsschwierigkeiten der Fondsgesellschaften gekommen ist (die Fondsanteile konnten nicht „kapitalisiert“ werden) prüfen immer mehr Kleinanleger, ob die o.g. Investition in eine reale Eigentumswohnung, die vermietet wird, nicht die bessere Alternative darstellt.

Immobilienfonds (offen)
31.07.2017
ImmoDOC

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